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Energieförderung

An der Gemeindeversammlung vom 19. Mai 2022 hat die Bevölkerung von Greppen das Reglement zum Förderprogramm für kommunale Beiträge bezüglich Energieeffizienz und Energieeinsparung (RFE) genehmigt.

Mit dem auf lange Frist angelegten Energiefonds, welcher aus den jährlichen Einnahmen der Konzessionsgebühren des Elektrizitätswerks Schwyz (EWS) besteht, sollen in Greppen Massnahmen für mehr Energieeffizienz und für den Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert und finanziert werden.

Ziele der Massnahmen
Förderungswürdige Projekte sind hauptsächlich Massnahmen, mit welchen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden sollen (Artikel 8.1):

  • Verbesserung der Wärmedämmung an bestehenden Gebäuden
  • Energieproduktionsanlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie bzw. zum Heizen/Kühlen mit erneuerbaren Energien (etwa thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Luft/Wasser-Wärmepumpen, automatische Holzfeuerungsanlagen)
  • Anschluss an den Fernwärmeverbund
     

Beitragsvoraussetzungen
In sachlicher Hinsicht müssen zur Förderung einer Massnahme folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Massnahme wird auf dem Gebiet der Gemeinde Greppen ausgeführt.
  • Projektierung und Ausführung entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.
  • Beiträge werden an natürliche und juristische Personen sowie an öffentliche Körperschaften für Massnahmen innerhalb der Gemeinde Greppen ausgerichtet.
     

Die Gemeinde Greppen fördert grundsätzlich ohne weitere Prüfung sämtliche förderungswürdigen Projekte gemäss Artikel 8.1 des Energieförderreglements, sofern durch den Kanton Luzern oder durch eine Stiftung wie klik, Pronovo, myclimate, EVU's oder ProKilowatt entsprechende Fördermittel bewilligt und ausbezahlt wurden. Zudem sind Beiträge pro Produktionseinheit EVS (früher KEV) oder Einmalvergütungen (EIV resp. KLEIV und GREIV) möglich. Wird das Projekt weder durch den Kanton noch durch eine andere im Reglement aufgeführte Institution gefördert, obwohl das Projekt die Ziele nach Artikel 8.1 des Energieförderreglements anstrebt, kann ein schriftlicher Antrag zuhanden des Gemeinderates Greppen eingereicht werden (Artikel 8.5, Energieförderreglement).

Beitragshöhe und Einreichung des Gesuches
Die Fördermittel der Gemeinde Greppen betragen in den meisten Fällen 50 % der seitens des Kantons oder der Institution ausgerichteten Beiträge. Die Gemeinde ist vor Baubeginn der Massnahme mittels Kopie des Fördergesuches über das Vorhaben zu informieren. Sobald die Massnahme abgeschlossen ist und der Förderbeitrag des Kantons bzw. der entsprechenden Institution ausbezahlt wurde, ist der Gemeinde Greppen eine Kopie des Zahlungseingangs des ausbezahlten Beitrages einzureichen. Die Gemeinde wird danach dem Gesuchsteller den entsprechenden Beitrag gemäss Energieförderreglement überweisen. Einzelne Antragsteller können gesamthaft höchstens Fr. 20'000.00 beanspruchen, da dies die Obergrenze des Gemeindebeitrages ist. Ausnahmen bilden Gesuche nach Artikel 8.5 des Reglements, diese werden mit maximal Fr. 2'500.00 unterstützt.

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