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AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen dem Bürger und der Ausgleichskasse Luzern. Sie ist zuständig für die Erfassung der Beitragspflichtigen und informiert über die Zuständigkeiten sowie über die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen.

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Gemeinde Greppen
Seestrasse 2
6404 Greppen
Tel. 041 392 74 50
info@greppen.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09.00 bis 11.30 Uhr
Mittwochnachmittag 14.00 bis 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Personen

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