Die Wasserversorgungs- und Siedlungsentwässerungskommission besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, dem für die Wasserversorgung und Siedlungswässerung verantwortlichen Mitglied des Gemeinderats sowie aus weiteren drei bis fünf Mitgliedern. Die Aufgaben richten sich nach den Wasserversorgungs- und Siedlungsentwässerungsreglementen der Gemeinde Greppen.