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Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer (Gemeindebürgerrecht)

Sie wollen das Bürgerrecht von Greppen und vom Kanton Luzern erwerben? Hierzu finden Sie nachfolgend einige Informationen:

Voraussetzungen
Schweizer und Schweizerinnen erhalten das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht auf Gesuch hin, wenn Sie

  • in den letzten fünf Jahren vor der Gesuchseinreichung während insgesamt dreier Jahre in Greppen gewohnt haben,
  • unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in Greppen gewohnt haben,
  • in Greppen einen guten Ruf geniessen.

Gesuchseinreichung
Das Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Greppen ist bei der Gemeindeverwaltung Greppen oder im Online-Schalter erhältlich. Es ist mit folgenden Unterlagen an den Gemeinderat Greppen einzureichen:
  • Familienschein
  • Wohnsitzbestätigung
  • Betreibungsregisterauszug (beim Betreibungsamt Weggis-Greppen-Vitznau erhältlich)
  • Strafregisterauszug (kann z.B. bei der Poststelle in Weggis oder Küssancht oder online bestellt werden

Verfahren und Entscheid
Das Gesuch ist an den Gemeinderat einzureichen. Dieser prüft das Gesuch und entscheidet abschliessend darüber. Darauffolgend wird der Gesuchsteller über den Entscheid des Gemeinderates informiert. Bei einem positiven Ergebnis leitet der Gemeinderat die nötigen Schritte ein, damit das neue Bürgerrecht offiziell im Zivilstandsregister geführt wird.

Bearbeitungsgebühr
Der Gesuchsteller hat eine Bearbeitungsgebühr von 250 Fr. zu entrichten.

Zugehörige Objekte

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