Alimenteninkasso / -bevorschussung
Die Alimentenfachstelle in Ebikon bearbeitet die Alimentenhilfe für Greppen. Sie klärt ab, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann.
Notwendige Unterlagen:
- Gesuch um Inkassohilfe
- Rechtstitel (Urteil oder Entscheid vom Gericht, Unterhaltsvertrag der KESB)
- Aufstellung über ausstehende Unterhaltsbeiträge
- Personalien und Adresse des zahlungspflichtigen Elternteils
Für die Dossiers der Alimentenhilfe ist die Alimentenfachstelle der Gemeinde Ebikon zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Gemeinde Ebikon.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Alimentenfachstelle der Gemeinde Ebikon | 041 444 02 44 | gesellschaft.soziales@ebikon.ch |