Kopfzeile

Inhalt

Friedhofverwaltung

Für die Friedhofverwaltung ist die Abteilung Bau und Infrastruktur zuständig. Sie ist für den Friedhof in folgenden Belangen zuständig:
  • Pflege und Unterhalt der Friedhofanlage
  • Öffnen und Schliessen der Gräber für Bestattungen

Bei einem Todesfall melden die Familienangehörigen oder nahe Verwandte den Todesfall innert 2 Tagen an die Gemeindekanzlei Greppen, wo auch alle Formalitäten mit den Angehörigen im Zusammenhang mit der Bestattung geklärt und organisiert werden. Die Angehörigen müssen sich demzufolge nicht direkt mit der Friedhofverwaltung in Verbindung setzen.

Zugehörige Objekte

Icon