Erwachsene
Wahlen und Abstimmungen
Sobald Sie das 18. Altersjahr vollendet haben, Schweizer oder Schweizerin sind, nicht bevormundet (nach Art. 369 ZGB) und bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungssonntag in der Gemeinde Greppen angemeldet sind, können Sie abstimmen und wählen. Informationen zu den Wahlen und Abstimmungen finden Sie hier.
Steuern
Wer volljährig ist oder im Laufe des Jahres volljährig wird und am 31. Dezember den Wohnsitz in der Gemeinde Greppen begründet hat, ist steuerpflichtig. Auskünfte über die Steuern erhalten Sie hier.
Ehe und Partnerschaft
Eheschliessung
Sie haben den Entschluss gefasst zu heiraten? Das Regionale Zivilstandsamt Luzern begleitet Sie von der Ehevorbereitung bis zur Eheschliessung.
Vorbereitung der Ehe:
Wenden Sie sich frühestens 3 Monate vor der Eheschliessung persönlich und gemeinsam an das Regionale Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, muss die Trauung innert 3 Monaten vollzogen werden. Das Vorbereitungsverfahren bei ausländischen Staatsangehörigen kann längere Zeit dauern. Für schweizerische Paare besteht die Möglichkeit einen Termin für die Trauung in Luzern frühestens 6 Monate im Voraus provisorisch zu reservieren. Reservationen können nur am Schalter entgegengenommen werden. Bei Auslandbeteiligung kontaktieren Sie das Regionale Zivilstandsamt bitte vorgängig rechtzeitig betreffend die beizubringenden Dokumente.
Trauung:
Nach positivem Abschluss des Vorbereitungsverfahrens legen Sie mit dem Zivilstandsamt den Termin für die Trauung fest. Es besteht die Möglichkeit - nach Absprache mit dem Zivilstandsbeamten - die Trauung in Greppen durchzuführen. Gerne stellt die Gemeinde das Gemeinderatszimmer für die Trauung zur Verfügung. Wir bitten Sie vorgängig mit der Gemeindekanzlei in Kontakt zu treten.
Name:
Art. 160 ZGB
1 Jeder Ehegatte behält seinen Namen.
2 Die Brauleute können aber gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.
3 Behalten die Brautleute ihren Namen, so bestimmen sie, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen. In begründeten Fällen kann die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte die Brautleute von dieser Pflicht befreien.
Ausländische Staatsangehörige können die Namensführung nach ihrem Heimatrecht wählen (Art. 37 Abs. 2 IPRG).
Bürgerrecht nach der Eheschliessung:
Jeder Ehegatte behält sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Art. 161 ZGB).
Ausländerinnen und Ausländer erhalten das Schweizer Bürgerrecht nicht.
Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim Regionalen Zivilstandsamt der Stadt Luzern.
Eingetragene Partnerschaften
Gleichgeschlechtliche Paare können in der ganzen Schweiz ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen.
Vorbereitung der eingetragenen Partnerschaft:
Wenn Sie in Greppen wohnhaft sind, stellen Sie gemeinsam beim Regionalen Zivilstandsamt der Stadt Luzern das Gesuch für die Eintragung einer Partnerschaft.
Beurkundung der Partnerschaft:
Die Beurkundung kann sofort nach Abschluss des Vorverfahrens erfolgen. Wenn Sie eine Zeremonie wünschen, vereinbaren Sie mit dem Regionalen Zivilstandsamt den Zeitpunkt. Für die Beurkundung nehmen Sie bitte einen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mit. Im Anschluss an die Beurkundung erhalten Sie einen Partnerschaftsausweis oder eine Partnerschaftsurkunde.
Ehescheidung
Die Ehescheidung muss beim zuständigen Gericht im Wohnsitzkanton eines Ehepartners beantragt werden.
Für Ehescheidungen von in Greppen wohnhaften Personen ist das Bezirksgericht Kriens zuständig.
Bezirksgericht Kriens
Villastrasse 1
6010 Kriens
Tel.: 041 228 35 40
bezirksgericht.kriens@lu.ch
Die Scheidung kann von den Eheleuten gemeinsam oder nur von einem Ehepartner beim Gericht beantragt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, Gründe darzulegen, die zur Scheidung führen.
Namenserklärung und Namensänderung
Nach Auflösung der Ehe nehmen Sie nicht automatisch einen früheren Familiennamen an. Der bisher geführte Familienname wird beibehalten.
Namenserklärung:
Sie wollen Ihren Ledignamen wieder annehmen? Melden Sie sich persönlich nach Rechtskraft des Gerichtsurteils bei einem beliebigen Zivilstandsamt in der Schweiz.
Namensänderung:
Namensänderungen für im Kanton Luzern wohnhafte Personen können mit einem begründeten Gesuch beim Kanton Luzern, Abteilung Gemeinden, beantragt werden.
Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftsberatung
elbe
Ehe- und Lebensberatung
Schwangerschaftsberatung
Hirschmattstrasse 30b
6003 Luzern
Tel.: 041 210 10 87
info@elbeluzern.ch
www.elbeluzern.ch
Telefonische Anmeldung für alle Beratungsorte:
Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Kindes- und Erwachsenenschutz
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) stellen den Schutz von Kindern und Erwachsenen sicher, die nicht in der Lage sind, selber die für sie notwendige Unterstützung anzufordern oder bei denen freiwillige Unterstützungsangebote nicht ausreichen.
KESB Luzern-Land
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Oberfeld 15B
6037 Root
Tel.: 041 455 45 45
info@kebslula.ch
http://www.kesblula.ch
Arbeitslosigkeit
Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren sind für die Arbeitsvermittlung für Stellensuchende und Arbeitslose zuständig. Melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung bzw. Arbeitslosenentschädigung bitte frühzeitig.
Möchten Sie sich zur Arbeitsvermittlung anmelden? – Sie haben zwei Möglichkeiten:
- online-Anmeldung zur Arbeitsvermittlung.
- Anmeldung persönlich vor Ort: Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des RAV Emmen und vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin.
RAV-Beratung: Offenes Gespräch am «Info-Desk»
Jeweils am ersten Donnerstag im Monat findet von 15.00 bis 17.00 Uhr im BIZ Luzern, Obergrundstrasse 51, 6002 Luzern, der RAV «Info-Desk» statt. In einer Kurzberatung wird Ihnen aufgezeigt, wie die RAV Sie unterstützen können - ohne Voranmeldung, anonym und kostenlos.
RAV Emmen
Gerliswilstrasse 17
Postfach
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 209 10 90
rav-emmen@was-luzern.ch
Existenzsicherung
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates.
Die Anmeldung für Ergänzungsleistungen ist bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde einzureichen (AHV-Zweigstelle Greppen).
Weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen finden Sie hier.
Schuldenberatung
Fachstelle für Schuldenfragen Luzern
Töpferstrasse 5
6004 Luzern
Tel.: 041 211 00 18
luzern@schulden.ch
http://www.lu.schulden.ch/
KLICK Fachstelle Sucht Region Luzern
Die KLICK Fachstelle Sucht Region Luzern ist die Fachstelle für Beratung, Begleitung und Therapie von Menschen mit auffälligem Konsumverhalten. Wenn Zweifel im Umgang mit erlaubten Suchtmitteln im privaten oder beruflichen Alltag auftauchen oder eine Abhängigkeit besteht, lohnt sich ein unverbindliches und kostenloses Gespräch mit den Fachleuten des KLICK Luzern. Zu auffälligem Konsumverhalten zählt beispielsweise übermässiger Alkohol-Konsum, Medikamenten-Missbrauch, Glücksspielsucht und übermässige Onlinepräsenz, Arbeits- oder Kaufsucht und andere legale Süchte. Je früher Betroffene, Angehörige oder Arbeitgeber sich bei den Fachleuten des SoBZ Luzern melden, umso grösser ist die Chance, neue Lösungen zu finden.
KLICK Fachstelle Sucht Region Luzern
Obergrundstrasse 49
6003 Luzern
Tel. 041 249 30 60
info@klick-luzern.ch
https://www.klick-luzern.ch/
Fachstelle gegen Männergewalt
agredis.ch
Unterlachenstrasse 12
6005 Luzern
Tel.: 078 744 88 88 (täglich von 7–22 Uhr)
gewaltberatung@agredis.ch
http://www.agredis.ch/
Frauenhaus Luzern
Das Frauenhaus Luzern richtet sich an physisch, psychisch und sexuell misshandelte Frauen und deren Kinder, wie auch an Frauen, die von ihrem Partner oder Familienangehörigen bedroht oder stark kontrolliert werden. Es bietet Schutz, Unterkunft und Beratung und dient den Betroffenen als Zwischenstation um zur Ruhe zu kommen und die nächsten Schritte zu planen. Die Aufenthaltsdauer unterscheidet sich dabei von Frau zu Frau und hängt von den jeweiligen Zukunftsperspektiven ab.
Frauenhaus Luzern
Postfach 2616
6002 Luzern 2
Tel.: 041 360 70 00
frauenhaus@frauenhaus-luzern.ch
http://www.frauenhaus-luzern.ch/
Frauenzentrale Luzern
Die Frauenzentrale Luzern ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein, der sich für Frauen-, Familien- und Partnerschaftsanliegen einsetzt.
Frauenzentrale Luzern
Töpferstrasse 5
6004 Luzern
Tel.: 041 211 00 30
info@frauenzentraleluzern.ch
http://www.frauenzentraleluzern.ch/
Beratung für Schwerhörige und Gehörlose
Beratung für Schwerhörige und Gehörlose
Hirschmattstrasse 25
6003 Luzern
Tel.: 041 228 63 39
zentralschweiz@bfsug.ch
http://www.bfsug.ch/