Meldung Heizungsersatz
Sofern der Heizungsersatz mit baulichen Massnahmen verbunden ist, wird durch das Bauamt Greppen geprüft, ob eine Baubewilligung erforderlich ist. Der Gesuchsteller und Grundeigentümer wird entsprechend informiert.
Nach Abschluss der Bauarbeiten respektive der Installation ist der Gemeinde Greppen die bei der Online-Meldung generierte Ausführungsbestätigung im Sinne von § 28 KEnV mit den notwendigen Belegen einzureichen. Die Ausführungsbestätigung muss von der Bauherrschaft und von der projektverantwortlichen Person unterzeichnet sein.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Infrastruktur | 041 392 74 50 | bauamt@greppen.ch |