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Zuzug – Umzug – Wegzug

23. April 2025

Gemäss Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt ist der Einwohnerkontrolle den Zuzug, Wegzug oder Umzug innerhalb von 14 Tagen zu melden. Damit Sie wissen, was zu tun ist, geben wir Ihnen hier gerne einen kurzen Überblick:

Zuzug

Sind Sie neu nach Greppen gezogen? Herzlichen willkommen! Der Zuzug ist via eUmzug oder persönlich am Schalter bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer Bürger:

- Heimatschein

- Interimsausweis (nur bei Wochenaufenthalter)

- Familienbüchlein oder Familienausweis (falls Sie Kinder haben)

- Police der Krankenkasse

- Mietvertrag

Ausländische Staatsangehörige:

- Gültiger Reisepass

- Ausländerausweis

- Eheschein/Scheidungsurkunde

- Familienbüchlein oder Familienausweis (falls Sie Kinder haben)

- Police der Krankenkasse

- Mietvertrag

Umzug

Die Adressänderung innerhalb von Greppen oder der Wechsel einer Wohnung im selben Haus ist ebenfalls der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldung ist persönlich am Schalter, telefonisch oder per E-Mail möglich.

Diese Meldungen stehen auch im direkten Zusammenhang mit den Rechnungen für die Radio- und Fernsehgebühren der Serafe AG. Die Grundlage für die Berechnung der Daten erhalten diese jeweils aus dem Einwohnersystems der Gemeinden. Die jeweiligen Wohnungsnummern sind für eine korrekte Verrechnung dieser Gebühren massgeben. Bitte denken Sie bei Ihrem nächsten Umzug innerhalb der Gemeinde auch daran, dass Sie uns über den Wechsel der Wohnung innerhalb desselben Gebäudes informieren.

Wegzug

Bitte melden Sie sich bei einem Wegzug von Greppen persönlich oder telefonisch bei der Einwohnerkontrolle. Die Abmeldung ist auch via eUmzug möglich. Den Link dazu finden Sie auf unserer Homepage.

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