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Anmeldung eines Hundes

In der Schweiz müssen Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter bei dem der Hund geboren wurde, gechipt und in der zentralen Hundedatenbank AMICUS registriert werden.

Registrierung
Personen, welche neu einen Hund halten oder von einer anderen Gemeinde zuziehen, müssen bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Es sind folgende Angaben bekannt zu geben:
  • Name und Adresse des Hundehalters
  • Geburtsdatum bzw. Alter des Hundes
  • Kennzeichnungs-Nummer (Mikrochip oder Tätowierung)
  • Hundesteuer des aktuellen Jahres bereits bezahlt oder nicht

Am besten bringen Sie gleich das Tierhalterbüchlein / den Impfausweis mit. Das Meldeformular kann vorgängig ausgefüllt und bei der Anmeldung des Hundes bei der Einwohnerkontrolle mitgebracht werden.

Nachdem Sie den Hund bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben und ihre Personendaten im AMICUS (durch Gemeinde) erfasst wurden, hat der Tierarzt noch den Hund in der AMICUS-Datenbank einzutragen.

Informationen zur Hundesteuer finden Sie hier.

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