Kopfzeile

Inhalt

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird seit der Änderung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im 2013 von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt.

Zugehörige Objekte

Icon