Hinterlegung von Testamenten, Ehe- und/oder Erbverträgen
Grundsätzlich können Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge) an beliebigen Orten aufbewahrt werden. Es macht aber Sinn, dass diese Dokumente sicher aufbewahrt werden und bei einem Todesfall frühzeitig gefunden und eröffnet werden können. Aus diesem Grund können die Verfügungen von Todes wegen direkt oder per Post (Einschreiben) bei der Gemeindekanzlei hinterlegt werden.
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