Handänderungssteuern
Steuermass
Die Handänderungssteuer beträgt 1.5% des Handänderungswerts (Kaufpreis zuzüglich weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Grundstückerwerb stehen).
Steuerpflicht
Steuerpflichtig ist der/die Erwerber/in.
Befreiung der Steuerpflicht
Unter gewissen Bedingungen ist der Übergang von Grundstücken steuerbefreit (z.B. Parzellierung, Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten/eingetragenen Partnern/Verwandten, Erbgang,…).
Veranlagung
Die Handänderungssteuer wird von jener Gemeinde veranlagt, in welcher das veräusserte Grundstück liegt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sondersteuern | 041 392 74 50 | info@greppen.ch |
Name | Beschreibung |
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