Kopfzeile

Inhalt

Alimenteninkasso / -bevorschussung

Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten haben Anspruch auf Alimentenhilfe, wenn die Alimentenschuldner ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise, bzw. nicht rechtzeitig nachkommen.

Die Alimentenfachstelle in Ebikon bearbeitet die Alimentenhilfe für Greppen. Sie klärt ab, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann.

Notwendige Unterlagen:

  • Gesuch um Inkassohilfe
  • Rechtstitel (Urteil oder Entscheid vom Gericht, Unterhaltsvertrag der KESB)
  • Aufstellung über ausstehende Unterhaltsbeiträge
  • Personalien und Adresse des zahlungspflichtigen Elternteils

Für die Dossiers der Alimentenhilfe ist die Alimentenfachstelle der Gemeinde Ebikon zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Gemeinde Ebikon.

Zugehörige Objekte

Icon