Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder im Vorschulalter
Anspruchsberechtigung:
- Wohnsitz in der Gemeinde Greppen
- Gemeinsames Erwerbspensum bei Paaren von mindestens 120%, bei Alleinerziehenden von mindestens 20%
- einen bestätigten Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution (KiTas und Tageselternvermittlungen)
- Das massgebende Einkommen darf nicht höher als Fr. 76'000.00 sein
- Die letzte rechtsgültige Steuerrechnung ist nicht älter als 2 Jahre
Vorgehen:
- Füllen Sie das Antragsformular für Betreuungsgutscheine aus.
- Suchen Sie einen Betreuungsplatz in einer Betreuungseinrichtung. Das Verzeichnis der aktuell zugelassenen Betreuungsinstitutionen finden Sie hier.
- Haben Sie einen Betreuungsplatz in einer anerkannten Kita gefunden, lassen Sie sich dies von der Kindertagesstätte auf dem entsprechenden offiziellen Formular bestätigen.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Bestätigung der Betreuungsinstitution an die Gemeindekanzlei Greppen.
Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Anmeldeprozedere durchführen, bevor Sie Ihr Kind familienextern betreuen lassen. Denn der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 392 74 50 | info@greppen.ch |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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