Aufnahme des Sicherungs- und Steuerinventar
Ein Erbe bzw. Vertreter wird vom Teilungsamt zur Inventarisierung eingeladen. Dabei werden die familiären und finanziellen Verhältnisse des Erblassers / der Erblasserin aufgenommen (Aktiven, Passiven, Verfügung von Todes wegen, Erbenverzeichnis, usw.). Nach Zusammenstellung des Sicherungs- und Steuerinventars wird das Inventar allen Erben eröffnet.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Teilungsamt | 041 392 74 50 | info@greppen.ch |